Gewährleistungsbürgschaft

Mit einer Gewährleistungsbürgschaft sichern Sie Mängelansprüche nach Projektabschluss zuverlässig ab – flexibel, rechtskonform und ohne Liquiditätsbindung.

Ihre Bürgschaft nach Projektabschluss

Nach Abschluss eines Bau- oder Werkvertrags bleibt häufig die Frage offen, wie mögliche Mängel in der Gewährleistungszeit abgesichert werden können. Genau hier kommt die Gewährleistungsbürgschaft ins Spiel. Sie sichert vertraglich vereinbarte Ansprüche des Auftraggebers ab – und das über den gesamten Zeitraum der Nachhaftung. Für Auftragnehmer bedeutet sie zugleich finanzielle Entlastung, da keine Einbehalte gezahlt werden müssen.

Gewährleistungsbürgschaft - Absicherung für Mängelansprüche

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Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?

Bei einer Gewährleistungsbürgschaft sichert die Bürgschaft Ansprüche ab, die durch anfallende Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist eines ausgeführten Auftrages entstehen. Die Kosten zur Behebung der angefallenen Mängel übernimmt die Bürgschaft in Höhe der zu stellenden Sicherheit. Der Auftraggeber erhält eine Bürgschaftsurkunde, welche im Nachhinein übergeben wird, der allgemeinen Verjährungspflicht unterliegt oder über eine Befristung verfügt.

Die Ansprüche werden nach Abgabe der erbrachten Leistung durch die Bürgschaftsversicherung abgedeckt. Falls eine unzureichende Leistung aus Sicht des Vertrages mit eventuellen Mängeln an der Ausführung auftritt, bzw. der Vertrag nicht erfüllt werden kann, kann der Sicherheitseinbehalt durch die Bürgschaft ausgelöst werden.
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Erklärungen von Gewährleistungsbürgschaften

Falls vertragsseitige Mängel festgestellt werden und der Auftragnehmer (z.B. Baufirma) durch eine Insolvenz oder Ähnliches nicht im Stande sein sollte diese zu beheben, werden diese durch den Bürgen getragen. Aus diesem Grund spricht man auch von einer Mängelansprüchebürgschaft.

Gewährleistungsbürgschaften/ Mängelansprüchebürgschaften werden auf rechtlicher Grundlage durch das BGB und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) gestützt.
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Haftung und Übergabe

Wenn keine Bürgschaft für diesen Fall abgeschlossen wird, bleibt dem Auftraggeber das Recht, den sogenannten Sicherheitseinbehalt in Anspruch zunehmen. Er hat also die Möglichkeit, z.B. bei der Enstehung von Mängel einen bestimmten Betrag (üblich 5% des Auftragswertes) zur Sicherheit einzubehalten.

Sobald der Auftrag mängelfrei übergeben wurde und die Gewährleistungsphase beendet ist, gibt der Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde dem Auftragnehmer zurück, außer sie ist, wie oben genannt, mit einer Befristung versehen und läuft ohnehin nach der mängellosen Gewährleistungsphase automatisch ab.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Gewährleistungsbürgschaft
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme einer Gewährleistungsbürgschaft besteht nicht. Dennoch wird sie in der Praxis häufig akzeptiert – insbesondere, wenn sie durch ein zuverlässiges Versicherungsunternehmen ausgestellt wurde. Sie bietet beiden Seiten – Auftraggeber und Auftragnehmer – Sicherheit und erleichtert die Abwicklung offener Gewährleistungsansprüche ohne Liquiditätsbindung.
Die Kosten für eine Gewährleistungsbürgschaft liegen in der Regel leicht über 1 % der Bürgschaftssumme. Die genaue Prämie hängt vom Ergebnis der Bonitätsprüfung ab – je besser die Bonität, desto niedriger die Kosten. Durch das Hinterlegen zusätzlicher Sicherheiten bei der Versicherungsgesellschaft kann der Beitrag weiter reduziert werden.
In der Regel bearbeiten wir Ihre Anfrage umgehend. Je nach Umfang und individuellen Anforderungen kann es jedoch bis zu 5 Werktage dauern, bis Ihnen passende Angebote vorliegen. In dieser Zeit erfolgt die Bonitätsprüfung sowie die Abstimmung mit den jeweiligen Versicherungsgesellschaften auf Basis der konkreten Anforderungen.
Die Gewährleistungsbürgschaft wird in der Regel zurückgegeben, sobald die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist und keine Mängelansprüche mehr bestehen. In diesem Fall erhalten Sie die Bürgschaftsurkunde vom Auftraggeber zurück.
Anfragen für Gewährleistungsbürgschaften werden zeitnah bearbeitet. Nach Sichtung Ihrer eingereichten Unterlagen erfolgt zunächst eine Bonitätsprüfung. Anschließend werden passende Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften erarbeitet und Ihnen in einer übersichtlichen Aufstellung zur Verfügung gestellt.
Indem man eine Anfrage bei Online-Buergschaften.de stellt. Füllen Sie dazu einfach das Anfrageformular aus und Sie erhalten in Kürze weitere Angaben.