Gewährleistungsbürgschaft
Ihre Bürgschaft nach Projektabschluss
Gewährleistungsbürgschaft - Absicherung für Mängelansprüche
Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?
Bei einer Gewährleistungsbürgschaft sichert die Bürgschaft Ansprüche ab, die durch anfallende Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist eines ausgeführten Auftrages entstehen. Die Kosten zur Behebung der angefallenen Mängel übernimmt die Bürgschaft in Höhe der zu stellenden Sicherheit. Der Auftraggeber erhält eine Bürgschaftsurkunde, welche im Nachhinein übergeben wird, der allgemeinen Verjährungspflicht unterliegt oder über eine Befristung verfügt.
Erklärungen von Gewährleistungsbürgschaften
Falls vertragsseitige Mängel festgestellt werden und der Auftragnehmer (z.B. Baufirma) durch eine Insolvenz oder Ähnliches nicht im Stande sein sollte diese zu beheben, werden diese durch den Bürgen getragen. Aus diesem Grund spricht man auch von einer Mängelansprüchebürgschaft.
Haftung und Übergabe
Wenn keine Bürgschaft für diesen Fall abgeschlossen wird, bleibt dem Auftraggeber das Recht, den sogenannten Sicherheitseinbehalt in Anspruch zunehmen. Er hat also die Möglichkeit, z.B. bei der Enstehung von Mängel einen bestimmten Betrag (üblich 5% des Auftragswertes) zur Sicherheit einzubehalten.
Sobald der Auftrag mängelfrei übergeben wurde und die Gewährleistungsphase beendet ist, gibt der Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde dem Auftragnehmer zurück, außer sie ist, wie oben genannt, mit einer Befristung versehen und läuft ohnehin nach der mängellosen Gewährleistungsphase automatisch ab.







