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R+V Kautionsversicherung

Die R+V Kautionsversicherung bietet Bürgschaften für Bau, Gewerbe und Miete – zuverlässig, flexibel und ohne Kapitalbindung.

Tarife und Informationen

Die R+V Versicherung AG ist eine der großen Kautionsversicherer in Deutschland. Sie haben die Möglichkeit die unterschiedlichsten Avalarten / Bürgschaftsarten zu beantragen. Die R+V Versicherung AG gehört zum Verbund genossenschaftlichen Finanzgruppe der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Bei der R+V Kautionsversicherung gibt es keine starren Tarife. Generell sind sämtliche Kombinationen möglich. Der Beitrag richtet sich nach mehreren Faktoren.

Rahmen

  • maximales Einzellimit (pro Auftrag): flexibel nach Anforderung
  • Sublimit: Nein, da Avallinien einzeln pro Bürgschaftsart
  • Sicherheiten: 0-25% je nach Bonität und Beitrag
  • anteilige Besicherung möglich: Nein
  • Avallinie gilt nur pro Bürgschaftsart
  • Abruf von Bürgschaften: Post, Fax, Online
  • Onlineportal zur Verwaltung von Bürgschaften: Ja, möglich
  • Dauer der Antragsprüfung (i.d.R.): 5 Werktage (+ ca. 3 Tage Bonitätsprüfung Creditreform)
  • Existenzgründer: Ja, allerdings meist besichert
  • Bürgschaftsablösung möglich: Ja
  • nicht für folgende Firmierungen möglich: „Limited“, „Limited & C

Bürgschaftsarten

Mögliche Bürgschaftsarten

  • Gewährleistungsbürgschaft
  • Vertragserfüllungsbürgschaft
  • Ausführungsbürgschaft
  • Anzahlungsbürgschaft
  • Bietungsbürgschaft
  • Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Weitere Bürgschaftsarten

  • Mietkaution (gewerblich)
  • Warenlieferungen
  • Architekten- und Ingenieursleistungen nach §33 HOAI, LPH 9
  • Dienstleistungsverträge (z.B. Mülllentsorung, Winterdienst, Facilitymanagemen gegenüber Kommunen)
  • Erschließungsmaßnahmen
  • Forderung aus vorläufig vollstreckbaren Urteilen (Prozessbürgschaft)
  • Forderung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  • Forderungen aus Autobahnmaut (gegenüber Toll-Collect)
  • Forderung aus dem BSP System IATA
  • Forderungen aus Mineralöllieferungen (auch Tankkartenforderungsbürgschaft)
  • Forderungen nach §14 Arbeitnehmerentsendegesetz (Regress für Sozialversicherungbeiträge)
  • Forderungen nach Bundesimmisssionesschutzgesetz
  • Franchiseverträge
  • Prozesskostenbürgschaft
  • Mitarbeiterbeteiligungen
  • Rekultivierungsverpflichtungen
  • Tankkartenforderungen
  • Verbraucherbaubürgschaft nach §650m Abs.2 BGB (vorher §632a BGB)
  • Verpflichtungen gegenüber Zollbehörden
  • Wertguthaben bei vereinbarter Altersteilzeit
  • Zeitguthaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten
Laut unseren Unterlagen gilt bei der R+V: 0-25% je nach Bonität und Beitrag. Die konkrete Höhe hängt von der Bonitätsprüfung ab und wird im Angebot ausgewiesen.
Die Prüfung dauert in der Regel 5 Werktage (+ ca. 3 Tage Bonitätsprüfung Creditreform). Hinzu kommt die Zeit für die Zusammenstellung der Unterlagen und die Abstimmung mit Ihnen.
Das maximale Einzellimit je Auftrag beträgt: flexibel nach Anforderung. Es begrenzt die Höhe einer einzelnen Bürgschaft innerhalb Ihres Rahmens.
Nein, da Avallinien einzeln pro Bürgschaftsart. Ein Sublimit begrenzt, welcher Anteil des Gesamtrahmens auf eine bestimmte Bürgschaftsart entfallen darf.
Dazu gilt: Ja, allerdings meist besichert. Bei jungen Unternehmen prüfen wir zusätzlich, welcher Anbieter die geringsten Anforderungen stellt.
Der Abruf erfolgt über: Post, Fax, Online. Innerhalb des vereinbarten Rahmens ziehen Sie einzelne Bürgschaften ohne neue Antragsstrecke.