Gewährleistungsbürgschaft

Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?
Bei einer Gewährleistungsbürgschaft sichert die Bürgschaft Ansprüche ab, die durch anfallende Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist eines ausgeführten Auftrages entstehen. Die Kosten zur Behebung der angefallenen Mängel übernimmt die Bürgschaft in Höhe der zu stellenden Sicherheit. Der Auftraggeber erhält eine Bürgschaftsurkunde, welche im Nachhinein übergeben wird, der allgemeinen Verjährungspflicht unterliegt oder über eine Befristung verfügt.
Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?
Die Ansprüche werden nach Abgabe der erbrachten Leistung durch die Bürgschaftsversicherung abgedeckt. Falls eine unzureichende Leistung aus Sicht des Vertrages mit eventuellen Mängeln an der Ausführung auftritt, bzw. der Vertrag nicht erfüllt werden kann, kann der Sicherheitseinbehalt durch die Bürgschaft ausgelöst werden.

Erklärungen von Gewährleistungsbürgschaften
Falls vertragsseitige Mängel festgestellt werden und der Auftragnehmer (z.B. Baufirma) durch eine Insolvenz oder Ähnliches nicht im Stande sein sollte diese zu beheben, werden diese durch den Bürgen getragen. Aus diesem Grund spricht man auch von einer Mängelansprüchebürgschaft.
Erklärungen von Gewährleistungsbürgschaften
Gewährleistungsbürgschaften/ Mängelansprüchebürgschaften werden auf rechtlicher Grundlage durch das BGB und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) gestützt.

Haftung und Übergabe
Wenn keine Bürgschaft für diesen Fall abgeschlossen wird, bleibt dem Auftraggeber das Recht, den sogenannten Sicherheitseinbehalt in Anspruch zunehmen. Er hat also die Möglichkeit, z.B. bei der Enstehung von Mängel einen bestimmten Betrag (üblich 5% des Auftragswertes) zur Sicherheit einzubehalten.
Haftung und Übergabe
Sobald der Auftrag mängelfrei übergeben wurde und die Gewährleistungsphase beendet ist, gibt der Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde dem Auftragnehmer zurück, außer sie ist, wie oben genannt, mit einer Befristung versehen und läuft ohnehin nach der mängellosen Gewährleistungsphase automatisch ab.
Oft gestellte Fragen zu Gewährleistungsbürgschaften
Auftraggeber müssen die Bürgschaft nicht akzeptieren, da es keine gesetzlichen Regelungen gibt, die dies vorschreiben. In der Regel wird die Gewährleistungsbürgschaft jedoch meistens akzeptiert, um mehr Sicherheiten für beide Seiten zu gewährleisten.
Im Regelfall geht man von Kosten um etwas über 1% aus. Jedoch können weitere Sicherheiten beim Versicherer hinterlegt werden, um einen günstigeren Preis zu erlangen. Bereits das Ergebnis der Bonitätsprüfung entscheidet über die Höhe der berechneten Prämie. Umso besser das Ergebnis ausfällt, desto günstiger wird die Prämie.
Anfragen werden meist umgehend bearbeitet. Je nach Umfang und Anliegen können diese bis zur Ausbreitung diverser Angebote jedoch 5 Werktage in Anspruch nehmen, da eine Prüfung der Bonität erfolgt, sowie die Auflistung und Kriterien der einzelnen Versicherungsgesellschaften.
Wenn die Gewährleistungsfrist ohne weitere Mängel abgelaufen ist, erhalten Sie die Gewährleistungsbürgschaft vom Auftraggeber in Form der Urkunde zurück.
Anfragen für Gewährleistungsbürgschaften werden umgehend bearbeitet. Nach Sichtung der eingereichten Daten wird die Bonitätsprüfung durchgeführt und die Erarbeitung der diversen Angebote der Versicher fortgeführt. Im Anschluss erhalten Sie eine detalierte Auflister der infragekommenden Versicherungsgesellschaften.
Indem man eine Anfrage bei Online-Buergschaften.de stellt. Füllen Sie dazu einfach das Anfrageformular aus und Sie erhalten in Kürze weitere Angaben.
Gewährleistungsbürgschaft
Bei einer Gewährleistungsbürgschaft sichert die Bürgschaft Ansprüche ab, die durch anfallende Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist eines ausgeführten Auftrages entstehen. Die Kosten zur Behebung der angefallenen Mängel übernimmt die Bürgschaft in Höhe der zu stellenden Sicherheit. Der Auftraggeber erhält eine Bürgschaftsurkunde, welche im Nachhinein übergeben wird, der allgemeinen Verjährungspflicht unterliegt oder über eine Befristung verfügt.
Die Ansprüche werden nach Abgabe der erbrachten Leistung durch die Bürgschaftsversicherung abgedeckt. Falls eine unzureichende Leistung aus Sicht des Vertrages mit eventuellen Mängeln an der Ausführung auftritt, bzw. der Vertrag nicht erfüllt werden kann, kann der Sicherheitseinbehalt durch die Bürgschaft ausgelöst werden.
Erklärung Gewährleistungsbürgschaft
Falls vertragsseitige Mängel festgestellt werden und der Auftragnehmer (z.B. Baufirma) durch eine Insolvenz oder Ähnliches nicht im Stande sein sollte diese zu beheben, werden diese durch den Bürgen getragen. Aus diesem Grund spricht man auch von einer Mängelansprüchebürgschaft.
Gewährleistungsbürgschaften/ Mängelansprüchebürgschaften werden auf rechtlicher Grundlage durch das BGB und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) gestützt.
Wenn keine Bürgschaft für diesen Fall abgeschlossen wird, bleibt dem Auftraggeber das Recht, den sogenannten Sicherheitseinbehalt in Anspruch zunehmen. Er hat also die Möglichkeit, z.B. bei der Enstehung von Mängel einen bestimmten Betrag (üblich 5% des Auftragswertes) zur Sicherheit einzubehalten.
Sobald der Auftrag mängelfrei übergeben wurde und die Gewährleistungsphase beendet ist, gibt der Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde dem Auftragnehmer zurück, außer sie ist, wie oben genannt, mit einer Befristung versehen und läuft ohnehin nach der mängellosen Gewährleistungsphase automatisch ab.
Für alle weiteren Anliegen lassen Sie sich jederzeit unverbindlich von unseren Experten beraten.