Gewährleistungsbürgschaft

Bei dieser Art von Bürgschaft übernimmt der Bürge die Gewährleistung von entstandenen Mängeln aus der Erfüllung von Aufträgen. Innerhalb der geltenden Bedingungen der Gewährleistungsfrist, werden laut der festgelegten Höhe der Bürgschaft die Mängel vom Bürgen/ Versicherten/ Kreditinstitut übernommen. Wenn also der Auftraggeber seine Verpflichtung aus den entsprechenden Ansprüchen nicht erfüllen kann, tritt der Bürge für die vorhandenen Mängel ein.

Kosten von Gewährleistungsbürgschaften fallen im Vergleich eher niedriger aus. Sie können bereits ab einem bestimmten finanziellen Rahmen ohne angeknüpfte Sicherheiten beantragt werden. Auch die Liquidität wird mit dieser Bürgschaftsart nicht belastet, sondern wieder positiv gefördert.

Kosten für Gewährleistungsbürgschaften?

Diese sind meist vom Bürgschaftsrahmen abhängig, der einmal pro Jahr fällig wird. Während oft beobachtet wird, dass diverse Anbieter einheitliche Angebote veranschlagen, bieten andere wiederum eigene gesonderte, an den Rahmen angepasste Kosten/ Beiträge an.

Im Gegensatz zu entsprechenden Angeboten von Banken, wo hohe Sicherheiten gefordert werden, bieten die alternativen Versicherer bessere Rahmenbedingungen. Die Bürgschaft kann somit wesentlich günstiger und attraktiver ausfallen. Auch Bedingungen, welche an bestehende Kredite geknüpft sind, wirken sich beispielsweise auf vorhandene Zinsen nicht negativ aus. Eine Gewährleistungsbürgschaft kann bereits ab einem Avalzins von unter 1% in Anspruch genommen werden.

Vorteile Gewährleistungsbürgschaft:

  • Kreditlinie bei eigener Bank wird nicht belastet
  • Inanspruchnahme bei Insolvenz
  • Liquidität wird nicht belastet
  • Unverbindliche Beratung der Experten von Online-Bürgschaften.de