Die Anzahlungsbürgschaft

Was bedeutet Anzahlungsbürgschaft?
Derartige Absicherungen werden meist bei Bauverträgen innerhalb gewerblicher Aktivitäten genutzt. Als Bürgen kommen hier Versicherungsunternehmen und Banken in Frage.
Was versteht man unter Anzahlungsbürgschaft?
Bei der Anzahlungsbürgschaft wird durch den Bürgen die im Voraus gezahlte Anzahlung für einen Auftrag abgesichert. Wenn im Fall von Komplikationen weitere Leistungen nicht mehr erbracht werden können bzw. der Auftrag durch Insolvenz oder Ähnliches nicht mehr abgeschlossen werden kann, wird die getätigte Anzahlung durch den Bürgen an den Auftraggeber zurückgezahlt. Die Anzahlung ist in diesem Fall durch die bestehende Bürgschaft abgesichert.

Ablauf Anzahlungsbürgschaft
Bei umfangreichen und kostspieligen Aufträgen werden Anzahlungen vertraglich festgehalten bzw. vereinbart. Die Anzahlung wird mit einer genauen Summe vertraglich erfasst. Meist geschieht dies, damit der Auftragnehmer bei längeren Aufträgen mit erhöhtem Einsatz, z.B. Baumaterialien, nicht zu viele finanzielle Leistungen im Vorfeld erbringen muss, da dieser die Zahlungen für seine erbrachte Leistung, je nach Vertrag, meistens erst nach vollständiger Abgabe des Auftrages erhält. Beide Seiten sind somit abgesichert.
Ablauf Anzahlungsbürgschaft
Doch auch bei Herstellern jeglicher Art, werden Anzahlungsbürgschaften angewendet. Sobald der Auftraggeber eine hohe Stückzahl in Auftrag gibt, muss der Hersteller mit seinen Maschinen, Materialien, Personalkosten und einiges mehr in Vorleistung gehen.
Der Auftraggeber sichert sich, zum Beispiel im Falle einer Insolvenz, den im Vorfeld vertraglich festgelegten Betrag. Das ist eine wesentliche Erleichterung für den Auftragnehmer, der mit diesen Mitteln in Vorleistungen gehen kann, um den Auftrag zügig und komplikationsfrei ausführen zu können.

Die Bürgschaft
Ein Auftraggeber sichert sich seine getätigte Anzahlung, welche dem Auftragnehmer geleistet wird, um Ausgaben vor Abschluss des Vorhabens und getätigter Zahlung leisten zu können. Auf diese Weise wird das Risiko für beide Seiten minimiert.
Die Bürgschaft
Meist kommen Unternehmen aus der Produktion, den Baubranchen, Hersteller und andere Dienstleister mit großem Aufwand in Frage, welche große Leistungen erbringen müssen.
Der Bürge sichert in solchen Fällen den Auftraggeber, bei im Vorfeld getätigten Anzahlungen ab, und tritt bei Komplikationen, wie z.B. einer Insolvenz des Auftragnehmers, ein und zahlt die Anzahlung an den Auftraggeber zurück.
FAQ und Fragen zur Anzahlungsbürgschaft
Unsere Experten bieten Ihnen mit jahrelanger Erfahrung den bestmöglichsten Service. Es erfolgt eine umfassende Beratung.
Wenn Kunden für diverse Vorhaben Anzahlungen tätigen, können diese sich mit dieser Bürgschaftsversicherung absichern. Die Anzahlung ist somit abgesichert.
Je nachdem, ob die Bürgschaft befristet oder unbefristet ist, kann sie nach Abschluss des Vorhabens zurückverlangt werden und an das entsprechende Versicherungsunternehmen im Original zurückgesendet werden.
Von Auftraggebern jeglicher Art, jedoch sollte im Vorfeld eine Absprache getätigt werden und im Regelfall im Vertrag aufgenommen werden.
In der Regel wird die Anfrage innerhalb von wenigen Stunden bearbeitet. Während dieser Zeit erfolgt eine Bonitätsprüfung. Wenn diese beendet ist, liegen innerhalb kurzer Zeit Angebote der infrage kommenden Versicherer vor. Dieser Prozess dauert in etwa zwischen 2 bis 5 Werktage.
Die Bürgschaftsversicherung wird von ausgewählten Versicherungsgesellschaften zur Verfügung gestellt.
Je nach Auftraggeber kann die Anzahlung unterschiedlich ausfallen. Eine Grenze gibt es hier jedoch nicht. Anzahlungen können variieren und bis zu 100% betragen.
Je nachdem, wie die Bonitätsprüfung ausfällt, variieren auch die Kosten für diese Bürgschaft. Umso besser das Ergebnis, umso geringer die Kosten. In Normallfall kann man ca. von bis zu 3% ausgehen.