R+V Kautionsversicherung
Tarife und InformationenDie R+V Versicherung AG ist eine der großen Kautionsversicherer in Deutschland. Sie haben die Möglichkeit die unterschiedlichsten Avalarten / Bürgschaftsarten zu beantragen. Die R+V Versicherung AG gehört zum Verbund genossenschaftlichen Finanzgruppe der Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Bei der R+V Kautionsversicherung gibt es keine starren Tarife. Generell sind sämtliche Kombinationen möglich. Der Beitrag richtet sich nach mehreren Faktoren.
Rahmen
- maximales Einzellimit (pro Auftrag): flexibel nach Anforderung
- Sublimit: Nein, da Avallinien einzeln pro Bürgschaftsart
- Sicherheiten: 0-25% je nach Bonität und Beitrag
- anteilige Besicherung möglich: Nein
- Avallinie gilt nur pro Bürgschaftsart
- Abruf von Bürgschaften: Post, Fax, Online
- Onlineportal zur Verwaltung von Bürgschaften: Ja, möglich
- Dauer der Antragsprüfung (i.d.R.): 5 Werktage (+ ca. 3 Tage Bonitätsprüfung Creditreform)
- Existenzgründer: Ja, allerdings meist besichert
- Bürgschaftsablösung möglich: Ja
- nicht für folgende Firmierungen möglich: „Limited“, „Limited & Co.KG“ und „Limited & Co. KGaA“
Bürgschaftsarten
- Gewährleistungsbürgschaft
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Ausführungsbürgschaft
- Anzahlungsbürgschaft
- Bietungsbürgschaft
- Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
Weitere Bürgschaftsarten
- Mietkaution (gewerblich)
- Warenlieferungen
- Architekten- und Ingenieursleistungen nach §33 HOAI, LPH 9
- Dienstleistungsverträge (z.B. Mülllentsorung, Winterdienst, Facilitymanagemen gegenüber Kommunen)
- Erschließungsmaßnahmen
- Forderung aus vorläufig vollstreckbaren Urteilen (Prozessbürgschaft)
- Forderung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Forderungen aus Autobahnmaut (gegenüber Toll-Collect)
- Forderung aus dem BSP System IATA
- Forderungen aus Mineralöllieferungen (auch Tankkartenforderungsbürgschaft)
- Forderungen nach §14 Arbeitnehmerentsendegesetz (Regress für Sozialversicherungbeiträge)
- Forderungen nach Bundesimmisssionesschutzgesetz
- Franchiseverträge
- Prozesskostenbürgschaft
- Mitarbeiterbeteiligungen
- Rekultivierungsverpflichtungen
- Tankkartenforderungen
- Verbraucherbaubürgschaft nach §650m Abs.2 BGB (vorher §632a BGB)
- Verpflichtungen gegenüber Zollbehörden
- Wertguthaben bei vereinbarter Altersteilzeit
- Zeitguthaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten