R+V Kautionsversicherung

Tarife und Informationen

Die R+V Versicherung AG ist eine der großen Kautionsversicherer in Deutschland. Sie haben die Möglichkeit die unterschiedlichsten Avalarten / Bürgschaftsarten zu beantragen. Die R+V Versicherung AG gehört zum Verbund genossenschaftlichen Finanzgruppe der Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Bei der R+V Kautionsversicherung gibt es keine starren Tarife. Generell sind sämtliche Kombinationen möglich. Der Beitrag richtet sich nach mehreren Faktoren.

Rahmen

  • maximales Einzellimit (pro Auftrag): flexibel nach Anforderung
  • Sublimit: Nein, da Avallinien einzeln pro Bürgschaftsart
  • Sicherheiten: 0-25% je nach Bonität und Beitrag
  • anteilige Besicherung möglich: Nein
  • Avallinie gilt nur pro Bürgschaftsart
  • Abruf von Bürgschaften: Post, Fax, Online
  • Onlineportal zur Verwaltung von Bürgschaften: Ja, möglich
  • Dauer der Antragsprüfung (i.d.R.): 5 Werktage (+ ca. 3 Tage Bonitätsprüfung Creditreform)
  • Existenzgründer: Ja, allerdings meist besichert
  • Bürgschaftsablösung möglich: Ja
  • nicht für folgende Firmierungen möglich: „Limited“, „Limited & Co.KG“ und „Limited & Co. KGaA“

Bürgschaftsarten

  • Gewährleistungsbürgschaft
  • Vertragserfüllungsbürgschaft
  • Ausführungsbürgschaft
  • Anzahlungsbürgschaft
  • Bietungsbürgschaft
  • Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Weitere Bürgschaftsarten

  • Mietkaution (gewerblich)
  • Warenlieferungen
  • Architekten- und Ingenieursleistungen nach §33 HOAI, LPH 9
  • Dienstleistungsverträge (z.B. Mülllentsorung, Winterdienst, Facilitymanagemen gegenüber Kommunen)
  • Erschließungsmaßnahmen
  • Forderung aus vorläufig vollstreckbaren Urteilen (Prozessbürgschaft)
  • Forderung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  • Forderungen aus Autobahnmaut (gegenüber Toll-Collect)
  • Forderung aus dem BSP System IATA
  • Forderungen aus Mineralöllieferungen (auch Tankkartenforderungsbürgschaft)
  • Forderungen nach §14 Arbeitnehmerentsendegesetz (Regress für Sozialversicherungbeiträge)
  • Forderungen nach Bundesimmisssionesschutzgesetz
  • Franchiseverträge
  • Prozesskostenbürgschaft
  • Mitarbeiterbeteiligungen
  • Rekultivierungsverpflichtungen
  • Tankkartenforderungen
  • Verbraucherbaubürgschaft nach §650m Abs.2 BGB (vorher §632a BGB)
  • Verpflichtungen gegenüber Zollbehörden
  • Wertguthaben bei vereinbarter Altersteilzeit
  • Zeitguthaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten