Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Was heißt Bauhandwerkersicherungsbürgschaft?
Eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft soll sicherstellen, dass Zahlungen an den Auftragnehmer laut § 650 f BGB bei Komplikationen verschiedener Arten gewährleistet sind. Vorher beschrieb dieses Recht der § 648 a BGB, der im Januar 2018 geändert wurde.
Was heißt Bauhandwerkersicherungsbürgschaft?
Diese Art der Bürgschaft richtet sich meist an Bauunternehmer, welche mit Zulieferern und Auftragnehmern (gewerblich) handeln.

Absicherung Bauhandwerkersicherung
Die Absicherung erfolgt für die Leistungen, welche nach der Fertigstellung von gebauten Objekten fällig werden. Auch im Falle der Insolvenz nach dem Fertigstellen des Projektes erfolgt die Absicherung durch die entsprechende Bürgschaft.
Absicherung Bauhandwerkersicherung
Die geforderte Sicherheit wird in der Regel auf die Gesamtsumme des Auftrages gerechnet plus 10% für anfallende Nebenkosten. Bei öffentlichen Auftraggebern hingegen besteht kein Wagnis zur Insolvenz und es wird somit keine Bauhandwerkerversicherung abgeschlossen.

Vorteile Bauhandwerkersicherung
Die Bürgschaft empfiehlt sich jedoch im passenden Fall, um vor schwerwiegenden Problemen, wie fehlenden Auszahlungen durch Komplikationen oder Insolvenzen vorzubeugen.
Vorteile Bauhandwerkersicherung
Vorteile einer Bauhandwerkersicherung:
- Anspruch auf Werklohn wird abgesichert
- Sicherheit kann eingefordert werden
- Finanzielles Risiko wird gesenkt
- Vorleistungen sicherstellen
FAQ - Fragen zur Bauhandwerkersicherung - Bürgschaft
Bei uns erhalten Sie eine umfassende und professionelle Beratung für alle angebotenen Bürgschaften. Alle Anfragen werden zeitnah von uns bearbeitet.
Das hängt von der Bewertung der Bonitätsprüfung ab. Allgemein betragen die Kosten im Durchschnitt bis zu 3%. Diese kann jedoch variieren. Umso besser die Bonität, umso niedriger die Kosten. Zusätzliche Vergünstigungen können durch das Einreichen von Sicherheiten erzielt werden.
Die Bürgschaft wird erst dann an Sie zurückgegeben, wenn Sie alle Anforderungen erfüllt haben. Nachdem Sie die Bürgschaft zurück erhalten haben, senden Sie diese an die zuständige Versicherungsgesellschaft im Original zurück. Die Bürgschaftsversicherung wird dann vom Versicherer beendet.
Eine Anfrage kann je nach Umfang ca. bis zu 5 Werktage in Anspruch nehmen. Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung und Sichtung der erforderlichen Unterlagen, erhalten Sie die passenden Angebote für Ihre Bürgschaft.
Der jeweilige Nachunternehmer hat den Anspruch auf eine Bürgschaft. Er kann diese durch gesetzliche Regelungen (§ 650f BGB) in Anspruch nehmen oder sogar den Vertrag bei fehlenden Leistungen beenden/ kündigen.
Entsprechende Bürgschaftsversicherungen werden von Versicherungsgesellschaften aus Deutschland ausgestellt. Nach der Auswertung der vorliegenden Angebote wird der Versicherer ausgewählt.