Ausführungsbürgschaft

Was versteht man unter Ausführungsbürgschaft?
Eine Ausführungsbürgschaft sichert das Einhalten der vollständigen und abgeschlossenen Ausführung, bis hin zur Abgabe einer erbrachten Leistung ab. Die Bürgschaft soll in diesem Fall die ordnungsgemäße und vollständige Ausführung mit allen Prozessen bis hin zur Fertigstellung und Abgabe des Auftrages gewährleisten. Der Bürge sichert die komplette Ausführung und andere Bestandteile des Vertrages ab.
Da die meisten Auftraggeber umfangreiche Absicherungen bei größeren Aufträgen wünschen, wird die Ausführungsbürgschaft kaum noch genutzt. Sie wird daher meist in Verbindung mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft genutzt oder lediglich letztere allein.
Was versteht man unter Ausführungsbürgschaft?
Die Ausführungsbürgschaft bildet somit einen wichtigen Bestandteil der Vertragserfüllungsbürgschaft, da sie zusätzlich eventuelle Komplikationen bis zur Abgabe der erbrachten Leistung absichern kann.
Damit durch nicht erbrachte Leistungen keine großen finanziellen Einbußen entstehen, kommt eine solche Art der Bürgschaft in Frage. Sollten Änderungen im Laufe der Vertragszeit anfallen und der Vertrag muss geändert, gekündigt oder gar der Auftragnehmer gewechselt werden, ist die Ausführungsbürgschaft ein sinnvolles Mittel, um sich weitgehend vor den Auswirkungen derartiger Veränderungen abzusichern.

Erklärung
Diese Bürgschaft soll vertragsbedingte Abläufe bis hin zur Fertigstellung des Vorhabens sichern. Vertragliche Verpflichtungen des Auftraggebers sollen abgesichert werden. Große Bauunternehmen, Hersteller oder auch andere Dienstleister kommen hier in Betracht.
Erklärung
Vertraglich festgesetzte Pflichten des Auftragnehmers werden gewährleistet bzw. abgesichert.

Ablauf Ausführungsbürgschaft
Wenn alle Pflichten des Vertrages erfüllt sind und der Auftrag vollständig ausgeführt wurde, wird die Bürgschaft wieder zurückgegeben.
Ablauf Ausführungsbürgschaft
Der Auftrag wird im klassischen Fall einer vertraglichen Änderung mit einem festgelegten Kostenfaktor ausgeglichen. Der Bürge haftet in diesem Fall für die anfallenden Kosten.
FAQ - Häufige Fragen
Eine Anfrage wird in der Regel sehr schnell bearbeitet, meist innerhalb weniger Stunden. Im Anschluss erfolgt eine Bonitätsprüfung und je nach Art der Bürgschaft erhalten Sie die passenden Angebote.
In der Regel von bis zu 1,5%, dies hängt jedoch von der Bonitätsprüfung ab. Je besser die Bewertung der Bonität, desto günstiger wird die Bürgschaft. Zusätzliche Vergünstigungen können durch das Hinterlegen von Sicherheiten beim Aussteller der Bürgschaft erfolgen.
Nachdem Ihre Anfrage, mit den benötigten Daten, bei uns eingegangen ist, wird diese so schnell wie möglich von uns bearbeitet und und eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Wenn die Angebote erstellt sind, melden wir uns umgehend bei Ihnen zurück und sie erhalten weitere Informationen für eine infrage kommende Bürgschaftsversicherung.
Die Bürgschaft wird von Versicherungsgesellschaften ausgestellt, welche auf Bürgschaften spezialisiert sind.
Jeder Auftraggeber kann eine Bürgschaft akzeptieren. Es sollte jedoch im Vorfeld fachgerecht abgesprochen und geregelt sein.
Sie senden uns eine Anfrage, diese wird von uns bearbeitet und wir treten mit den entsprechenden Angeboten an Sie heran.