Enthaftungserklärung

Mit der Enthaftungserklärung für eine Bürgschaft, bestätigt ein Auftraggeber, dass die jeweilige Bürgschaft nicht weiter genutzt werden soll bzw. nicht mehr benötigt wird. Eine derartige Erklärung muss ausschließlich in Papierform erfolgen.

Nach dem Zurücksenden der Bürgschaftsurkunde an das Versicherungsunternehmen, wird der Bürgschaftsrahmen dieser Bürgschaft entfernt und steht wieder frei zur Verfügung. Es können wieder neue Bürgschaftsversicherungen in Anspruch genommen werden.

Ablauf

Wenn Bürgschaftsurkunden beim Zurücksenden auf dem postalischen Weg verlorengehen, oder im Allgemeinen nicht mehr auffindbar sind, wird die Enthaftungserklärung zur Freigabe der Bürgschaft ohne Urkunde benötigt.