Mietkautionsbürgschaft für Privatpersonen
Die Alternative zur klassischen Barkaution
Mietkautionsbürgschaft online abschließen
Eine Mietkautionsbürgschaft für Privatpersonen ermöglicht es Mietern, die im Mietvertrag vereinbarte Kaution abzusichern, ohne den vollständigen Betrag beim Vermieter hinterlegen zu müssen. Statt einer Barkaution erhält der Vermieter eine Bürgschaft als Sicherheit.
So bleibt Ihr Geld verfügbar – beispielsweise für Umzug, Möbel, Renovierung oder andere Ausgaben rund um die neue Wohnung. Gleichzeitig erhält der Vermieter eine Sicherheit für Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
Mietkautionsbürgschaft Privat
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine Alternative zur klassischen Mietkaution in bar. Statt die vereinbarte Kautionssumme auf einem Mietkautionskonto oder beim Vermieter zu hinterlegen, übernimmt ein Bürge – beispielsweise eine Versicherung – die Absicherung gegenüber dem Vermieter.
Der Mieter zahlt dafür einen regelmäßigen Beitrag. Die eigentliche Kautionssumme muss dadurch nicht vollständig als Kapital gebunden werden.
Bei Wohnraummietverhältnissen darf eine als Geldsumme vereinbarte Mietsicherheit grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB).
Mietkaution absichern und finanziell flexibel bleiben
Ein Umzug ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Neben der ersten Miete fallen beispielsweise Ausgaben für Möbel, Renovierung, Transport oder eine mögliche Überschneidung zweier Mietverhältnisse an. Kommt zusätzlich eine Barkaution von mehreren Monatsmieten hinzu, wird schnell ein größerer Betrag gebunden.
Mit einer Mietkautionsbürgschaft kann dieser finanzielle Spielraum erhalten bleiben. Statt die gesamte Kaution zu hinterlegen, wird dem Vermieter eine Bürgschaft als Sicherheit zur Verfügung gestellt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Liquidität behalten
Die vereinbarte Kautionssumme muss nicht vollständig hinterlegt werden. - Vermieter absichern
Der Vermieter erhält eine Bürgschaft als Sicherheit für Ansprüche aus dem Mietverhältnis. - Einfach online beantragen
Die Mietkautionsbürgschaft kann je nach Anbieter vollständig digital beantragt werden. - Mehr Spielraum beim Umzug
Das vorhandene Kapital bleibt beispielsweise für Möbel, Renovierung und weitere Umzugskosten verfügbar.
Wie funktioniert eine private Mietkautionsbürgschaft?
Das Prinzip ist einfach: Die Bürgschaft tritt an die Stelle der hinterlegten Barkaution, sofern der Vermieter diese Form der Mietsicherheit akzeptiert.
1. Kautionshöhe feststellen
Die vereinbarte Mietkaution finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Bei privaten Wohnraummietverhältnissen ist eine Mietsicherheit grundsätzlich auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt.
2. Mietkautionsbürgschaft beantragen
Sie geben die erforderlichen Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Mietverhältnis und der gewünschten Bürgschaftssumme an. Je nach Anbieter erfolgt anschließend unter anderem eine Bonitätsprüfung.
3. Bürgschaft erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Bürgschaftsurkunde entsprechend den Bedingungen des jeweiligen Anbieters digital oder postalisch bereitgestellt.
4. Bürgschaft beim Vermieter hinterlegen
Der Vermieter erhält die Bürgschaft als Mietsicherheit. Sie müssen die entsprechende Summe dadurch nicht als Barkaution hinterlegen.







Häufig gestellte Fragen (FAQ)
| Barkaution | Mietkautionsbürgschaft |
|---|---|
| Kautionsbetrag wird hinterlegt | Kautionsbetrag bleibt verfügbar |
| Kapital ist während des Mietverhältnisses gebunden | Keine vollständige Kapitalbindung |
| Keine laufende Versicherungsprämie | Regelmäßiger Beitrag für die Bürgschaft |
| Vermieter greift auf die hinterlegte Sicherheit zurück | Bürge sichert Ansprüche im Rahmen der Bürgschaft ab |
Eine private Mietkautionsbürgschaft kann besonders interessant sein, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus zur privaten Nutzung mieten und die Kautionssumme nicht vollständig hinterlegen möchten.
Das kann beispielsweise sinnvoll sein bei:
- einem bevorstehenden Umzug
- gleichzeitig anfallenden Umzugs- und Einrichtungskosten
- einer vorübergehenden Doppelbelastung durch zwei Wohnungen
- einer hohen vereinbarten Mietkaution
- dem Wunsch, vorhandene finanzielle Rücklagen nicht für die Kaution zu verwenden
Damit grenzen wir die Seite auch semantisch sauber von gewerblicher Mietkaution und der Mietkaution für bewegliche Sachen ab.
Eine Mietkautionsbürgschaft kann je nach Anbieter und Zustimmung des Vermieters auch interessant sein, wenn bereits eine Barkaution hinterlegt wurde.
Stimmt der Vermieter dem Austausch der Mietsicherheit zu, kann die bisher hinterlegte Kaution freigegeben und stattdessen eine Bürgschaft gestellt werden. Auch die von dir genannte Referenzseite beschreibt diesen Anwendungsfall ausdrücklich.
Dadurch kann bereits gebundenes Kapital wieder verfügbar werden.
Für eine Mietkautionsbürgschaft zahlen Sie einen regelmäßigen Beitrag an den Anbieter bzw. Versicherer. Die Höhe richtet sich insbesondere nach der Kautionssumme und den jeweiligen Konditionen.
Je höher die abzusichernde Mietkaution, desto höher fällt in der Regel auch der Beitrag aus.
Anders als bei einer Barkaution erhalten Sie die gezahlten Versicherungsbeiträge nach Beendigung der Bürgschaft grundsätzlich nicht als Kautionsbetrag zurück. Dafür mussten Sie während der Laufzeit nicht die gesamte Kautionssumme hinterlegen.
Die Mietkautionsbürgschaft schützt den Vermieter beispielsweise für berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis im Rahmen der vereinbarten Bürgschaft.
Wichtig für Mieter: Eine Mietkautionsbürgschaft übernimmt die Forderung nicht dauerhaft für Sie. Leistet der Bürge aufgrund einer berechtigten Forderung an den Vermieter, kann er den ausgezahlten Betrag anschließend vom Mieter zurückfordern. Das wird auch im Produktinformationsblatt des auf der Referenzseite angebotenen Produkts ausdrücklich beschrieben.
Die Bürgschaft ist daher eine Mietsicherheit und keine Versicherung gegen selbst verursachte Mietschäden oder offene Forderungen.
Macht der Vermieter eine von der Bürgschaft erfasste Forderung geltend, erfolgt die Abwicklung nach den Bedingungen des jeweiligen Bürgen. Wird eine Forderung aus der Bürgschaft bezahlt, kann der ausgezahlte Betrag anschließend vom Mieter zurückgefordert werden.
Das kann möglich sein, wenn der Vermieter einem Austausch der Sicherheit zustimmt. Die bestehende Barkaution kann dann freigegeben und durch eine Mietkautionsbürgschaft ersetzt werden.