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Bürgschaftsfinder: in drei Fragen zur passenden Art

Bau, Handel, Miete, Zoll, Behörde oder Personal: 23 Bürgschaftsarten sind hinterlegt – der Finder zeigt Ihnen die, die zu Ihrem Fall gehört.

Bürgschaftsfinder

Welche Bürgschaft brauchen Sie?

Drei Fragen genügen. Danach sehen Sie die passende Bürgschaft, wofür sie gilt und wie es weitergeht — berechnen, nachlesen oder direkt anfragen.

  1. Anlass
  2. Situation
  3. Ergebnis

    Bürgschaft ist nicht gleich Bürgschaft. Welche Art Sie brauchen, hängt davon ab, wofür die Sicherheit gedacht ist und in welcher Phase Ihr Vorhaben steckt. Der Finder stellt drei Fragen und nennt Ihnen die Arten, die dazu passen – jede mit einem Satz zur Bedeutung und der Rechtsgrundlage aus der Seite, die das Thema ausführlich behandelt.

    Wie der Finder arbeitet

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      Anlass Worum es geht: ein Bauvorhaben, eine Warenlieferung, eine Miete, Verkehr und Zoll, eine Behördenauflage, Personal oder eine Reise.
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      Phase Wo Ihr Vorhaben steht: bei der Ausschreibung, vor der Ausführung, während der Ausführung oder nach der Abnahme. Dieselbe Leistung braucht je nach Phase eine andere Sicherheit.
    3. Ergebnis Die passenden Bürgschaftsarten, jeweils mit einem Satz zur Bedeutung, der Rechtsgrundlage und den Wegen zum Beitrag, zur ausführlichen Seite und zur Anfrage.

    Hinterlegt sind 23 Bürgschaftsarten – von der Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaft über die Mietkaution bis zu Zoll-, Maut-, BImSchG- und ElektroG-Bürgschaften. Alle Angaben stammen aus den Seiten dieser Website, nicht aus fremden Quellen.

    Sie kennen den Namen schon? Dann genügt das Suchfeld unter dem Finder: ein Stichwort wie Kaution, Zoll oder Zeitarbeit.

    Keine Rechtsberatung. Der Finder ordnet ein – welche Sicherheit Ihr Vertrag verlangt, steht im Vertrag.

    Wenn die Bürgschaftsart feststeht

    Beitrag berechnen

    Steht die Art fest, zeigt Ihnen der Bürgschaftsrechner den Jahresbeitrag der hinterlegten Tarife.

    Der Weg dorthin steht auf der Ergebniskarte des Finders; der Menüpunkt oben führt ebenfalls dorthin.

    Lohnt sich das gegenüber einer Barkaution?

    Der Liquiditätsrechner stellt die Avalprovision dem Geld gegenüber, das sonst als Kaution festliegt.

    Liquidität vergleichen

    Häufige Fragen zur Wahl der Bürgschaft

    Das hängt vom Anlass und von der Projektphase ab. Bei einer Ausschreibung ist es die Bietungsbürgschaft, während der Ausführung die Vertragserfüllungsbürgschaft, nach der Abnahme die Gewährleistungsbürgschaft. Außerhalb des Baus kommen Mietkaution, Zoll-, Maut-, Lotto- oder Arbeitnehmerüberlassungsbürgschaft in Frage. Der Finder auf dieser Seite führt Sie in drei Schritten dorthin. Verbindlich ist immer, was Ihr Vertrag oder die Behörde verlangt.

    Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungen, solange der Auftrag läuft. Die Gewährleistungsbürgschaft sichert Ansprüche, die durch Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist nach der Abnahme entstehen. Beide sind in der VOB/B geregelt – die Sicherheit selbst in § 17 VOB/B, der Einbehalt für Mängelansprüche in § 13 Abs. 4 und § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B. Außerhalb der VOB/B greifen § 650m Abs. 2 BGB und für die Verjährung § 634a BGB.

    Ja, das ist der Normalfall bei laufendem Geschäft: Ein Auftrag läuft noch mit Vertragserfüllungsbürgschaft, ein anderer ist abgenommen und hat eine Gewährleistungsbürgschaft. Beide laufen unter derselben Bürgschaftslinie, solange ihre Summe den vereinbarten Rahmen nicht überschreitet. Im Rechner können Sie deshalb mehrere Arten zugleich auswählen.

    Aus den Seiten dieser Website. Zu jeder Bürgschaftsart zeigt die Ergebniskarte einen Satz zur Bedeutung und die Rechtsgrundlage, die auf der jeweiligen Detailseite ausführlich erklärt wird. Der Weg dorthin steht auf derselben Karte.

    Unter dem Finder liegt ein Suchfeld: ein Stichwort genügt, etwa Kaution, Zoll, Einbehalt oder Zeitarbeit. Findet auch die Suche nichts, nennt der Finder die Telefonnummer. Manche Sicherheiten richten sich nach den Regeln des jeweiligen Anbieters – etwa bei IATA, Post, Lotto, Maut und Tankkarten – und lassen sich nicht allgemein beantworten.

    Nein. Er ordnet ein und verweist auf die Seiten, die das Thema behandeln. Welche Sicherheit in welcher Höhe geschuldet ist, ergibt sich aus Ihrem Vertrag, der Ausschreibung oder der behördlichen Auflage.