Bürgschaft für Arbeitnehmerüberlassung
Sicherheit bei Arbeitnehmerüberlassung
Absicherung für Zeitarbeitsfirmen
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Was ist eine Bürgschaft zur Arbeitnehmerüberlassung?
Die Bürgschaft zur Arbeitnehmerüberlassung dient als Absicherung für den Verleiher von Arbeitskräften gegenüber dem Entleiher sowie gegenüber staatlichen Stellen. Sie greift insbesondere dann, wenn es zu Zahlungsausfällen kommt – etwa bei nicht abgeführten Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsbeiträgen durch den Verleiher.
Diese Bürgschaft ist häufig Bestandteil der behördlichen Genehmigung zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 AÜG. Sie schafft Vertrauen bei Auftraggebern und Behörden und schützt alle Beteiligten vor finanziellen Risiken – insbesondere im Falle einer Insolvenz des verleihenden Unternehmens. Durch die Bürgschaft wird sichergestellt, dass gesetzlich vorgeschriebene Abgaben auch dann gedeckt sind, wenn der ursprüngliche Arbeitgeber seiner Verantwortung nicht mehr nachkommen kann.
Erklärung zur Bürgschaft bei Arbeitnehmerüberlassung
Bei der sogenannten Arbeitnehmerüberlassung – auch bekannt als Zeitarbeit, Personalleasing oder Leiharbeit – stellt ein Verleiher seine Beschäftigten einem anderen Unternehmen (dem Entleiher) für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Das entleihende Unternehmen zahlt hierfür einen vertraglich festgelegten Betrag, der bereits alle relevanten Abgaben wie Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und weitere gesetzliche Aufwendungen umfasst.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Abführung dieser Beiträge liegt jedoch beim verleihenden Unternehmen. Es muss sicherstellen, dass alle steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten erfüllt werden. Kommt der Verleiher diesen Pflichten nicht nach – etwa aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz – greift die Bürgschaft zur Arbeitnehmerüberlassung. Sie schützt so sowohl den Entleiher als auch die betroffenen Behörden vor finanziellen Ausfällen.
Vorteile der Bürgschaft zur Arbeitnehmerüberlassung







