Bürgschaft für Arbeitnehmerüberlassung

Bürgschaften für Zeitarbeitsfirmen – rechtlich abgesichert und finanziell entlastet.

Sicherheit bei Arbeitnehmerüberlassung

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Arbeitnehmer überlässt, benötigt eine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Ein Bestandteil dieser Genehmigung ist häufig der Nachweis einer entsprechenden Bürgschaft. Sie dient dazu, die Löhne, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Verpflichtungen der überlassenen Mitarbeiter abzusichern. Mit einer passenden Bürgschaftslösung bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite und stärken gleichzeitig das Vertrauen bei Ihren Auftraggebern.

Absicherung für Zeitarbeitsfirmen

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Bürgschaft-Arbeitnehmerüberlassung

Was ist eine Bürgschaft zur Arbeitnehmerüberlassung?

Die Bürgschaft zur Arbeitnehmerüberlassung dient als Absicherung für den Verleiher von Arbeitskräften gegenüber dem Entleiher sowie gegenüber staatlichen Stellen. Sie greift insbesondere dann, wenn es zu Zahlungsausfällen kommt – etwa bei nicht abgeführten Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsbeiträgen durch den Verleiher.

Diese Bürgschaft ist häufig Bestandteil der behördlichen Genehmigung zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 AÜG. Sie schafft Vertrauen bei Auftraggebern und Behörden und schützt alle Beteiligten vor finanziellen Risiken – insbesondere im Falle einer Insolvenz des verleihenden Unternehmens. Durch die Bürgschaft wird sichergestellt, dass gesetzlich vorgeschriebene Abgaben auch dann gedeckt sind, wenn der ursprüngliche Arbeitgeber seiner Verantwortung nicht mehr nachkommen kann.

Bürgschaft-Arbeitnehmerüberlassung

Erklärung zur Bürgschaft bei Arbeitnehmerüberlassung

Bei der sogenannten Arbeitnehmerüberlassung – auch bekannt als Zeitarbeit, Personalleasing oder Leiharbeit – stellt ein Verleiher seine Beschäftigten einem anderen Unternehmen (dem Entleiher) für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Das entleihende Unternehmen zahlt hierfür einen vertraglich festgelegten Betrag, der bereits alle relevanten Abgaben wie Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und weitere gesetzliche Aufwendungen umfasst. 

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Abführung dieser Beiträge liegt jedoch beim verleihenden Unternehmen. Es muss sicherstellen, dass alle steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten erfüllt werden. Kommt der Verleiher diesen Pflichten nicht nach – etwa aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz – greift die Bürgschaft zur Arbeitnehmerüberlassung. Sie schützt so sowohl den Entleiher als auch die betroffenen Behörden vor finanziellen Ausfällen.

Bürgschaft-Arbeitnehmerüberlassung

Vorteile der Bürgschaft zur Arbeitnehmerüberlassung

Wird eine Arbeitnehmerüberlassung durchgeführt, trägt das verleihende Unternehmen die Verantwortung für die Abführung aller steuer- und sozialversicherungspflichtigen Beiträge. Kommt es hierbei zu Ausfällen – zum Beispiel durch Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz – kann der entleihende Betrieb in Haftung genommen werden.
Mit einer Bürgschaft zur Arbeitnehmerüberlassung schützt sich das entleihende Unternehmen wirkungsvoll vor diesem Risiko. Die Bürgschaft deckt ausstehende Beiträge ab und sorgt so dafür, dass weder das Finanzamt noch Sozialversicherungsträger den Entleiher finanziell belasten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Bürgschaft für Arbeitnehmerüberlassung
Die Prämie für eine Bürgschaft zur Arbeitnehmerüberlassung liegt in der Regel bei bis zu 4 % der Bürgschaftssumme. Der genaue Beitrag hängt maßgeblich vom Ergebnis der Bonitätsprüfung ab. Je besser die Bonität Ihres Unternehmens bewertet wird, desto günstiger fällt die Prämie aus. Zusätzliche Vergünstigungen sind möglich, wenn Sicherheiten bei der Versicherungsgesellschaft hinterlegt werden.
In der Regel dauert die vollständige Bearbeitung einer Anfrage bis zu 5 Werktage. Unser Team von Online-Buergschaften.de ist jedoch stets bestrebt, Ihre Anfrage so zügig wie möglich zu prüfen. Nach Eingang und Sichtung aller relevanten Unterlagen sowie erfolgter Bonitätsprüfung erhalten Sie umgehend passende Angebote von uns – zuverlässig, transparent und ohne unnötige Verzögerung.
Als Entleiher von Arbeitskräften sind Sie gesetzlich nicht verpflichtet, eine Bürgschaft zur Absicherung einzufordern. Sie haben jedoch jederzeit das Recht, dies zu tun – und es kann durchaus sinnvoll sein: Eine Bürgschaft zur Arbeitnehmerüberlassung schützt Sie als entleihenden Betrieb vor finanziellen Risiken, etwa bei ausbleibenden Sozialabgaben oder Lohnsteuerzahlungen durch den Verleiher.
Nachdem wir Ihre Anfrage vollständig geprüft und bearbeitet haben, wählen wir eine passende Versicherungsgesellschaft für Ihre Bürgschaft aus. Diese stellt Ihnen die Bürgschaftsversicherung zur Arbeitnehmerüberlassung sowie die zugehörige Bürgschaftsurkunde zuverlässig zur Verfügung.