BImSchG - Bürgschaft
Genehmigungen sichern – Bundes-Immissionsschutzgesetz zuverlässig erfüllen.
Bürgschaft nach BImSchG – gesetzlich absichern
Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verlangen Behörden häufig den Nachweis einer finanziellen Sicherheit – etwa für Rückbau-, Stilllegungs- oder Entsorgungspflichten.
Die Bürgschaft nach BImSchG erfüllt genau diese Anforderung: Sie dient als verbindliche Sicherheit gegenüber der zuständigen Behörde und schützt die öffentliche Hand vor den finanziellen Folgen, wenn Betreiber ihrer Verantwortung nicht nachkommen.
Für Unternehmen bedeutet das: Planungssicherheit bei Investitionen, ein gesetzlich akzeptiertes Mittel zur Erfüllung der Nachweispflicht – und ein klarer Vorteil gegenüber kapitalbindenden Alternativen wie Rücklagen oder Kautionskonten.
Finanzielle Sicherheit bei immissionsschutzrechtlichen Auflagen
Was ist eine BImSchG-Bürgschaft?
Die BImSchG-Bürgschaft dient als finanzielle Sicherheit für Unternehmen, die genehmigungspflichtige Anlagen betreiben oder mit umweltrelevanten Stoffen arbeiten – etwa Chemikalien, Abfällen oder kontaminierenden Substanzen.
Sie greift dann, wenn es zu Umweltschäden oder Kontaminationen kommt und der Betreiber seinen gesetzlichen Pflichten (z. B. Rückbau, Sanierung, Entsorgung) nicht nachkommen kann.
Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es verpflichtet Betreiber bestimmter Anlagen, geeignete Sicherheiten nachzuweisen, um die öffentliche Hand vor finanziellen Folgen zu schützen – etwa bei Betriebsstilllegung, Bodenverunreinigung oder Luftbelastung.
Ablauf einer BImSchG-Bürgschaft
Eine gängige Form dieser Sicherheit ist die BImSchG-Bürgschaft, die durch ein Versicherungsunternehmen ausgestellt wird. Sie garantiert, dass im Schadensfall die behördlich geforderten Maßnahmen finanziell abgesichert sind.
Im Ablauf:
- Prüfung der Genehmigungspflicht: Die Behörde prüft, ob für die geplante Anlage eine Genehmigung nach BImSchG erforderlich ist.
- Nachweis geeigneter Sicherheit: Das Unternehmen weist die geforderten Sicherheiten nach – z. B. durch eine Bürgschaft.
- Genehmigungserteilung: Nach positiver Prüfung der Unterlagen und der Absicherung wird die behördliche Betriebsgenehmigung erteilt.
Anwendungsbereich der BImSchG-Bürgschaft
Gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Unternehmen verpflichtet, eine behördliche Genehmigung einzuholen, wenn ihre Anlagen potenziell schädliche Umwelteinwirkungen verursachen können – etwa durch Emissionen, Lärm, Erschütterungen oder Stoffeinträge in Boden, Luft oder Wasser.
Typische Anwendungsbereiche sind:
- Industrieanlagen mit chemischen oder thermischen Prozessen
- Recycling- und Entsorgungsbetriebe
- Maschinenbauunternehmen mit emissionsintensiven Fertigungsprozessen
- Lager- oder Umschlagbetriebe für Gefahrstoffe
Auch Betriebe, die in Wohnortnähe tätig sind und somit direkte Auswirkungen auf angrenzende Grundstücke oder Siedlungsgebiete haben können, fallen in der Regel unter die BImSchG-Genehmigungspflicht.







