Bürgschaft ElektroG
Hersteller von Elektrogeräten tragen Verantwortung – auch finanziell.
Mit der passenden Bürgschaft erfüllen Sie gesetzliche Pflichten und sichern sich ab.
Bürgschaft nach Elektrogesetz
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Hersteller zur Rücknahme und fachgerechten Entsorgung ihrer Produkte. Um die Erfüllung dieser Pflichten gegenüber den Behörden abzusichern, wird eine Bürgschaft gemäß ElektroG gefordert. Diese Bürgschaft dient als finanzielle Garantie für Rückbau-, Rücknahme- und Entsorgungskosten – insbesondere im Fall einer Insolvenz. Online-Buergschaften.de unterstützt Sie dabei mit passenden Angeboten und individueller Beratung.
Bürgschaft ElektroG - Rücknahmepflichten sicher absichern
Die Bürgschaft nach ElektroG sichert Rücknahmepflichten für Altgeräte ab – jetzt Angebot anfordern.
Was ist eine ElektroG-Bürgschaft?
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Hersteller und Importeure von Elektrogeräten dazu, ausgediente Altgeräte fachgerecht zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist gesetzlich verboten – stattdessen müssen die Geräte getrennt gesammelt und recycelt werden, um wertvolle Ressourcen wie Metalle oder Kunststoffe wiederzuverwerten.
Die ElektroG-Bürgschaft dient dabei als finanzielle Absicherung: Sie stellt sicher, dass die Kosten für Rücknahme, Transport und Entsorgung auch dann gedeckt sind, wenn der Hersteller zahlungsunfähig ist. Behörden verlangen diese Bürgschaft häufig als Voraussetzung für die Registrierung bei der Stiftung EAR. Sie schützt Umwelt, Gesundheit – und nicht zuletzt die öffentliche Hand vor finanziellen Ausfällen.
Bedeutung des ElektroG
Mit der Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) wurde das deutsche ElektroG deutlich erweitert. Seitdem sind Hersteller, Importeure und Händler von Elektro- und Elektronikgeräten gesetzlich verpflichtet, ausgediente Geräte kostenfrei zurückzunehmen und diese umweltgerecht zu recyceln.
Damit Behörden sicherstellen können, dass dieser gesetzliche Auftrag auch im Insolvenzfall erfüllt wird, müssen Unternehmen eine Garantie hinterlegen. Diese Garantie – häufig in Form einer ElektroG-Bürgschaft – sichert die Rücknahme und fachgerechte Verwertung der Altgeräte finanziell ab und ist eine Voraussetzung für die Registrierung bei der Stiftung EAR.
Was macht diese Bürgschaft?
Die ElektroG-Bürgschaft dient als Garantie zur Absicherung der Rücknahme- und Entsorgungspflichten für Elektrogeräte gemäß § 34 ElektroG. Sie greift insbesondere dann, wenn ein Hersteller nicht mehr ermittelbar oder zahlungsfähig ist. In diesen Fällen übernimmt ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die fachgerechte Entsorgung – die entstehenden Kosten werden durch die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) beglichen und über die Bürgschaft abgesichert.
Wer muss eine Bürgschaft nachweisen?
Unternehmen, die Elektrogeräte in Deutschland verkaufen, herstellen oder importieren, sind verpflichtet, eine insolvenzsichere Garantie nachzuweisen – etwa durch eine Bürgschaft. Diese sichert ab, dass auch im Falle einer Insolvenz oder Geschäftsaufgabe die gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme und Entsorgung gewährleistet bleibt.







Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Bürgschaft ElektroG
Wie bekommt man die Bürgschaft ElektroG?
Eine ElektroG-Bürgschaft erhalten Sie ganz einfach über eine Anfrage bei Online-Buergschaften.de. Nach vollständiger Prüfung und Bearbeitung Ihrer Unterlagen wählen wir gemeinsam mit Ihnen eine passende Versicherungsgesellschaft aus. Im Anschluss wird die Bürgschaftsurkunde ausgestellt und Ihnen direkt übermittelt.
Wie hoch belaufen sich die Kosten für die ElektroG-Bürgschaft?
Im Vorfeld kann man einen Prozentsatz von bis zu 8% mit einbeziehen. Dies ist jedoch abhängig vom Ergebnis der Bonitätsprüfung und der Hinterlegung von Sicherheiten beim Versicherer. Eine bessere Bonität und das zusätzliche Einreichen von Sicherheiten veringert die Kosten für die Bürgschaft.
Von wem wird die Bürgschaft ausgestellt?
Die ElektroG-Bürgschaft – inklusive der offiziellen Bürgschaftsurkunde – wird von einer spezialisierten Versicherungsgesellschaft ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt im Anschluss an Ihre Anfrage über Online-Buergschaften.de und nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen sowie der Bonität.
Wie lange dauert eine Anfrage für diese Bürgschaftsart?
Anfragen für ElektroG-Bürgschaften werden in der Regel zeitnah bearbeitet. Je nach Umfang und individueller Anforderungen kann die vollständige Bearbeitung jedoch bis zu 5 Werktage in Anspruch nehmen.
