Mietkaution für bewegliche Sachen
Mit einer Mietkautionsbürgschaft für bewegliche Sachen sichern Sie Leihverhältnisse wie Maschinen, Fahrzeuge oder Technik professionell ab – ohne Barkaution.
Bürgschaft als Sicherheit für Leihgegenstände
Ihre Mietkaution für bewegliche Gegenstände
Was ist eine Mietkaution für bewegliche Sachen?
Bei einer Mietkaution für bewegliche Güter handelt es sich um eine Bürgschaft für die Kaution gemieteter Gegenstände wie bspw. Maschinen. Hier wird sichergestellt, dass offene Forderungen, die aus dem Vertrag hervorgehen, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit, von der Versicherung/ Bürgschaft übernommen werden.
Erklärung Mietkaution bewegliche Sachen
Wenn zum Beispiel Maschinen für den Gastronomiebereich oder Eventtechnik für Veranstaltungen gemietet werden, entsteht die Forderung einer Kaution vom Vermieter gegenüber dem Mieter, der einen Vertrag mit dem Vermieter, für das Ausleihen diverser Gegenstände, eingeht.
Es wird eine Kaution für die geliehenen Gegenstände beim Vermieter hinterlegt.
Sicherheiten bei einer Mietkaution
Als Sicherheit fordert der Vermieter eine Kaution, falls einer der geliehenen Gegenstände Schaden nehmen sollte. Diese kann er einbehalten, sofern die geliehenen Gegenstände bei der Rückgabe Mängel aufweisen.
Mit der Mietkautionsbürgschaft für bewegliche Sachen, übernimmt die Bürgschaft die Sicherheit für die Kautionszahlung. Der Vertrag, sowie das Anleihen der beweglichen Sachen, kann sofort abgeschlossen werden.







